§ 1
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist geschlossen, sobald das Appartement/ die Appartements bestellt und von Alpenwolke Appartements bestätigt wurde(n).
§ 2
a) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. b) Als Vertragspartner gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Besteller und Leistungsempfänger haften gesamtschuldnerisch.
§ 3
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die Alpenwolke Appartements behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Tagungsräume anderweitig zu vermieten.
§ 4
Reservierte Appartements stehen dem Gast von 15.00 Uhr am Anreisetag, und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
§ 5
Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Appartements. Sollten vereinbarte Appartements, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so sind die Alpenwolke Appartements verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
§ 6
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Appartements werden in Rechnung gestellt: a) Bis zu 7 Tage vor Anreise: keine Stornokosten. b) 3 bis 6 Tage vor Anreise werden 80% der Gesamtkosten berechnet. c) Bei Nichtanreise oder späterer Stornierung oder vorzeitiger Abreise werden 100 % der vereinbarten Leistung berechnet.
§ 7
Direkt bei der Buchung ist eine Anzahlung von 30 Prozent des gesamten Mietpreises sofort fällig. Die Restzahlung inklusive aller vorab gebuchten Leistungen (Zusatzleistungen) werden am Anreisetag fällig. Individuelle Kosten, die erst nach Anreise entstehen, werden nach Abreise fällig. Bei Kreditkartenzahlung werden alle Zahlungen automatisch abgebucht. Die Zustellung der Rechnung erfolgt ebenfalls automatisch.
§ 8
Die Alpenwolke Appartements hat das Recht bei einem Langzeitaufenthalt, alle 10 – 14 Tagen eine Zwischenreinigung gegen Gebühr von 25,00 € anzuordnen, die vom Gast zu zahlen ist.
§ 9
Die Alpenwolke Appartements hat das Recht eine Kaution von 200,00 € zu verlangen.
§ 10
Die Alpenwolke Appartements hat das Recht bei nicht Nichteinhalten der Hausordnung, selbständiges Müll- und Altglasentsorgen, eine Gebühr von 20,00 € zu berechnen.
§ 11
Die Alpenwolke Appartements hat das Recht Ihre Kreditkarte vor Anreise zu autorisieren. Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden zur Zahlung von Beträgen akzeptiert, die weder einer Provisionsforderung unterliegen, noch verbilligte Sonderpreise darstellen. Eine Überweisung vor Anreise ist ebenfalls möglich, sowie eine Barzahlung vor Ort jedoch nur nach Absprache.
§ 12
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 6 Monate, so behält sich Alpenwolke Appartements das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
§ 13
Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in EURO und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 14
Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig.
§ 15
Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
§16
Durch die Alpenwolke Appartements zu verantwortende Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen durch den Besteller ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§17
Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude, Inventar, des Inhabers oder der Mitarbeiter der Appartements, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus dem Bereich des Gastes oder durch ihn selber verursacht werden. Für den Fall der Feststellung von unzulässig eingebrachten Gefahrgüter oder bei Verantwortlichkeit für entstandene Schäden kann Alpenwolke Appartements nach seiner Wahl vom Gast die Gestellung angemessener Sicherheit wie z.B. die Mitteilung vorhandener Haftpflichtversicherungen, die Zahlung einer Kaution in Höhe der erwarteten Schadenshöhe oder dafür die Gestellung einer Bürgschaft verlangen, auch soweit der Schaden von einem Dritten aus seinem Bereich verursacht wurde. Der Gast haftet für die Bezahlung eventuell von seiner Begleitperson oder Besuchern zusätzlich bestellter und verzehrter Speisen und Getränken, soweit deren Bezahlung unterlassen wurde.
Stand: Februar 2022
Rathausstraße 4/6
87435 Kempten
Tel: +49 831 96091866
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